Das Vorsorgeprinzip
ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Umweltrechts. Es zielt darauf ab, potenzielle Umweltschäden bereits im Vorfeld zu vermeiden, anstatt sie nachträglich zu beheben. Dieses Prinzip ist in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften verankert und konkretisiert.
Ein Beispiel für die Umsetzung des Vorsorgeprinzips ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese Prüfung bewertet die potenziellen Umweltauswirkungen von Projekten, bevor sie genehmigt werden. Dadurch sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig erkannt und vermieden werden.