Das Verursacherprinzip
ist ein grundlegendes Prinzip des österreichischen Umweltrechts.
Es besagt, dass diejenigen, die Umweltschäden verursachen, auch für die Kosten der Vermeidung, Beseitigung und des Ausgleichs dieser Schäden verantwortlich sind. Dieses Prinzip ist in verschiedenen Gesetzen verankert, darunter das Bundes-Umwelthaftungsgesetz.
Ein praktisches Beispiel für die Anwendung des Verursacherprinzips ist die Verpflichtung von Unternehmen, die Umweltschäden verursachen, die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung oder Sanierung dieser Schäden zu ergreifen und die damit verbundenen Kosten zu tragen3.